Minijobs für Rentner: Wir beantworten die 10 wichtigsten Fragen

7.12.2023

Sie möchten wissen, wie viel Sie ohne Rentenkürzungen dazuverdienen dürfen, wie ein Minijob versteuert wird und welche Vorteile er Ihnen bringt? Wir beantworten alle wichtigen Fragen rund um das Thema Minijob für Rentner.

Die Phase des Ruhestands markiert einen bedeutenden Übergang im Leben eines Menschen. Mit dem Eintritt in diesen neuen Lebensabschnitt stellen sich viele Rentner die Frage, wie sie nicht nur ihren Ruhestand genießen, sondern auch finanziell abgesichert bleiben können. Denn oft bleibt am Monatsende durch Inflation und steigende Lebenshaltungskosten zu wenig von der Rente übrig. Eine vielversprechende Antwort auf diese Herausforderung bieten Minijobs für Rentnerinnen und Rentner.

Sie wollen mehr darüber erfahren? Erhalten Sie hier Antworten auf die häufigsten Fragen:

  1. Was ist ein Minijob?
  2. Welche Vorteile haben Minijobs für Sie?
  3. Was müssen Rentner bei 520-Euro-Jobs beachten?
  4. Sind Minijobs sozialversicherungspflichtig?
  5. Muss man als Rentner im Minijob Rentenversicherung zahlen?
  6. Fällt für geringfügige Beschäftigungen Lohnsteuer an?
  7. Kann man mehrere Minijobs haben?
  8. Erhalten Senioren den Mindestlohn für Minijobs?
  9. Welche kleinen Jobs gibt es für ältere Menschen?
  10. Wie findet man als Rentner einfach und schnell einen Minijob?

1. Was ist ein Minijob und warum ist er für Rentner sinnvoll?

Von einem Minijob spricht man immer dann, wenn der monatliche Verdienst in diesem Beschäftigungsverhältnis 520 Euro nicht übersteigt. Auf das Jahr gerechnet dürfen Minijobber also maximal 6.240 Euro verdienen. Für das Jahr 2024 gibt es gute Nachrichten: Ab dem 1. Januar steigt der Monatslohn auf 538 Euro.

Vielleicht kennen Sie Minijob noch unter dem Begriff 450-Euro-Job. So viel betrug der Maximalverdienst bis zum 1. Oktober 2022. 

Eine weitere Möglichkeit einer geringfügigen Nebentätigkeit ist die kurzfristige Beschäftigung. Diese darf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage nicht überschreiten. Die Höhe des Verdienstes ist dabei egal.

Kurzfristige Beschäftigungen dürfen Sie sogar ausüben, wenn Sie bereits einen 520-Euro-Job haben. Auch in dem Fall, dass Sie noch eine hauptberufliche Tätigkeit haben, dürfen Sie einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehen.

Rentenlücke schließen: Die Bedeutung von Nebenjobs im Ruhestand

Ein zentrales Anliegen für viele Seniorinnen und Senioren ist die Schließung der sogenannten Rentenlücke. Mit dem Ende der regulären Erwerbstätigkeit können die Einnahmen zurückgehen, während die Ausgaben weiterhin bestehen bleiben. Minijobs präsentieren sich hier als eine sinnvolle, wertvolle Lösung, um die finanzielle Kluft zu überbrücken. Sie ermöglichen es Rentnern, zusätzliche Einkünfte zu generieren, ohne die Belastungen einer Vollzeitarbeit tragen zu müssen.

Lupe über einem 1-Euro-Stück
Bild: Unsplash/Markus Winkler

Unterschied zwischen Minijob und Midijob

Midijobs sind Arbeitsverhältnisse, in denen man regelmäßig zwischen 520,01 und 2.000 Euro pro Monat verdient. Im Sozialversicherungsbereich profitieren Arbeitnehmer von reduzierten Beiträgen.

Für Midijob-Einkommen gilt ein Übergangsbereich, in dem Midijobber zunächst einen verminderten Beitrag zur Rentenversicherung leisten. Dieser Beitrag steigt mit zunehmendem Verdienst und erreicht bei 2.000 Euro die volle Höhe. 

2. Welche Vorteile haben Minijobs für Rentnerinnen und Rentner?

Minijobs für ältere Menschen bieten finanzielle Unterstützung im Ruhestand. Sie gehen aber auch mit einer Vielzahl von weiteren Vorteilen einher, die das Rentnerleben positiv beeinflussen.

Steuerliche Vorteile: Wie Rentner von Minijobs profitieren können

In Deutschland sind Minijobs steuerfrei. Das bedeutet, dass Rentner, die einen Minijob ausüben, oft von einer niedrigeren Steuerlast profitieren können. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Einkommensgrenze regelmäßig überprüft wird, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen steuerlichen Bestimmungen entspricht. Mehr zum Thema Lohnsteuer und Minijob erklären wir weiter unten.


Soziale Kontakte: Arbeit im Alter beugt Einsamkeit vor

Ein zentraler Aspekt ist die Möglichkeit, sich durch Minijobs weiterhin in die Gesellschaft einzubringen und soziale Kontakte zu pflegen. Der soziale Austausch, sei es am Arbeitsplatz oder im Kontakt mit Kunden und Kollegen, trägt dazu bei, ein Gefühl der Zugehörigkeit und Lebensfreude zu bewahren.

Geistige und körperliche Fitness: Minijobs halten Sie aktiv

Neue Fähigkeiten erlernen, Wissen weitergeben und aktiv bleiben – diese Dinge tragen maßgeblich zur Gesundheit im Alter bei. Nebenjobs bieten Ihnen diese Möglichkeit, ohne dass Sie sich dabei überanstrengen müssen. Das Gefühl, gebraucht und geschätzt zu werden, trägt dazu bei, das Selbstwertgefühl zu steigern und eine positive Lebensperspektive im Ruhestand zu bewahren.

Flexibilität: Arbeiten, wie es Ihnen passt

Ein weiterer bedeutender Vorteil liegt in der Flexibilität dieser Arbeitsform. Minijobs erlauben es Rentnerinnen und Rentnern, ihre Arbeitszeiten an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Diese Flexibilität ermöglicht, die berufliche Tätigkeit mit anderen Lebensbereichen, wie Familienverpflichtungen oder persönlichen Interessen, in Einklang zu bringen.

Die Vielfalt der Nebenjob-Optionen eröffnet zudem Raum für die Verfolgung von Leidenschaften und Interessen, sei es im kreativen Bereich, im sozialen Engagement oder in ganz neuen Branchen.


3. Welche rechtlichen Aspekte müssen Rentner bei 520-Euro-Jobs beachten?

Minijobs für Rentner können eine ideale Möglichkeit sein, den Ruhestand finanziell aufzubessern, doch es ist wichtig, die rechtlichen Aspekte zu verstehen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Sie sollten beispielsweise darauf achten, dass die Beschäftigung im Rahmen eines Minijobs ordnungsgemäß angemeldet wird. Dies beinhaltet die Ausstellung einer Bescheinigung durch den Arbeitgeber. Dieses Dokument ist für die Rentenversicherung und andere rechtliche Belange von Bedeutung.


Keine Angst vor Rentenkürzungen: So viel dürfen Rentner dazuverdienen

Wie oben beschrieben, bringen Minijobs Rentnerinnen und Rentnern steuerliche Vorteile, da sie bis zu der Einkommensgrenze von 520 Euro steuerfrei sind.

Darüber hinaus gibt es jedoch spezielle Regelungen, je nach Art der Rente, die Sie erhalten. Bevor Sie in einen Minijob starten, sollten Sie also sichergehen, dass Ihnen dadurch keine finanziellen Nachteile für Ihre Rente, zum Beispiel durch eventuelle Abzüge, entstehen.


Regeln bei Altersrente bzw. Regelaltersrente

Am einfachsten ist der Verbleib oder der Neustart im Arbeitsleben für Rentnerinnen und Rentner, die Altersrente bzw. Regelaltersrente beziehen. Früher durften Senioren erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze unbegrenzt hinzuverdienen.

Doch seit dem 1. Januar 2023 dürfen auch Bezieher der Altersrente ohne Erreichung der Regelaltersgrenze jeden Job ausüben, den sie möchten, ohne dass ihre Rente gekürzt wird, ganz egal, wie viel sie dabei verdienen. Also sogar mehr als bei einem Minijob. Dann muss das Einkommen allerdings normal versteuert werden.


Kurz erklärt: Regelaltersgrenze

Die Regelaltersgrenze ist das festgelegte Alter, ab dem man in Deutschland die volle Altersrente, also die Regelaltersrente, erhalten kann. Frühere oder spätere Renteneintritte können zu Abzügen oder höheren Zahlungen führen.

Für Menschen, die ab dem 1. Januar 1964 geboren wurden, liegt sie beispielsweise bei 67 Jahren. Rentenbeitragszahler, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, können dagegen schon mit 65 in Rente gehen. 


Regeln für Pensionäre im Ruhestand

Sind Sie verbeamtet und gehen vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand, müssen Sie eine Verdienstgrenze beachten. Verdienen Sie mehr, müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Bezüge gekürzt werden.

Bevor Sie als Ruhestandsbeamtin bzw. -beamter einen Minijob antreten, sollten Sie daher Ihre Verdienstgrenze bei Ihrer Dienststelle erfragen. Diese wird anhand Ihrer Besoldungsgruppe, dem Ruhegehaltssatz und der Dienstaltersstufe berechnet.

Nachdem Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, gilt diese Regelung nur noch, wenn Sie Einkünfte aus einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst haben. Im privaten Sektor fällt die Verdienstgrenze dann weg.


Regeln bei Erwerbsminderungsrente

Beziehen Sie Erwerbsminderungsrente, können Sie ohne Bedenken einen Minijob ausüben. Zwar gibt es auch hier eine Hinzuverdienstgrenze. Diese liegt aktuell aber bei jährlich 17.823,75 Euro, also weit über dem Minijoblohn.

Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt für das Jahr 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von 35.647,50 Euro. Die Grenzen werden jedes Jahr neu festgelegt.


Regeln bei Hinterbliebenenrente

Als Bezieher oder Bezieherin von Hinterbliebenenrente haben Sie einen Freibetrag bis zu dem Sie hinzuverdienen dürfen. Aktuell knapp 1.000 Euro. Auch hier ist ein geringfügiger Job also kein Problem.

Aufpassen müssen Sie nur, wenn Sie neben der Hinterbliebenenrente schon die Altersrente beziehen. Dann könnte ein Minijob eventuell zu Kürzungen führen, sollte die Summe aus Minijob und Altersrente die Freigrenze übersteigen.

Die Webseite oder das Servicetelefon (0800 1000 4800) der Deutschen Rentenversicherung unterstützt Sie bei der entsprechenden Berechnung.


Mit diesen Beschäftigungen noch mehr steuerfrei dazuverdienen

Es gibt zwei besondere Möglichkeiten, neben dem Minijob noch zusätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei Geld zu verdienen.

1. Als Übungsleiter

Die Übungsleiterpauschale von 250 Euro pro Monat können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie als Ausbilderin, Erzieher, Betreuerin oder eben Übungsleiter (zum Beispiel in Sportvereinen) tätig sind. Außerdem bei künstlerischen Tätigkeiten oder bei einem nebenberuflichen Pflegejob.

2. Als Ehrenamtler

Zusätzliche 70 Euro können Sie abgabenfrei verdienen, wenn Sie ein Ehrenamt übernehmen. Auch für diese Aufwandsentschädigung müssen Sie keine Steuern oder Sozialversicherung zahlen.


4. Sind Minijobs sozialversicherungspflichtig?

Geringfügige Minijobs sind Arbeitnehmer grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig. Sie müssen also keine Beiträge an die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Der Arbeitgeber richtet pauschal einen Beitrag zur Sozialversicherung an die Minijobzentrale.

5. Gilt die Rentenversicherungspflicht auch für Rentner mit Minijob?

Sofern Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, müssen Sie für Ihren Minijob keine Rentenversicherung zahlen. Sie können sich jedoch dazu entscheiden, freiwillig weiter einzuzahlen, um Ihre Rente um einige Euro zu erhöhen. Ihre Regelaltersgrenze können Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung ermitteln. 

Haben Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, gilt für Sie wie für alle Arbeitnehmer auch im Minijob die Rentenversicherungspflicht. Allerdings können Sie sich davon durch einen schriftlichen Antrag befreien lassen. Dabei müssen Sie beachten, dass dies bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses nicht rückgängig gemacht werden kann.

Arbeitgeber zahlen für ihre Minijobber übrigens in jedem Fall einen Pauschalbeitrag in die Rentenversicherung ein.

alte Frau wäscht Gemüse
Bild: Unsplash/CDC


6. Fällt für Rentner-Minijobs Lohnsteuer an? 

Arbeitgeber von Minijobbern treten pauschal 2 Prozent des Verdienstes als Lohnsteuer ab. Wenn Sie als Rentner oder Rentnerin nur einem Minijob nachgehen, müssen Sie also keine Lohnsteuer zahlen. Einkünfte aus dem Minijob müssen in der Steuererklärung dann nicht angegeben werden.

Treten Sie jedoch ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit mehr als 520 Euro Verdienst an oder haben Sie zwei Minijobs, mit denen Sie insgesamt über 520 Euro kommen, müssen Sie Lohnsteuer zahlen. 


7. Kann man mehreren Nebenjobs nachgehen?

Mehrere Minijobs gleichzeitig sind möglich. Wie oben beschrieben, dürfen die Einkünfte aus beiden Nebenbeschäftigungen zusammen jedoch nicht über 520 Euro pro Monat liegen. Sonst werden die Jobs versicherungs- und steuerpflichtig.


8. Erhalten Senioren mit Minijob den Mindestlohn? 

Da der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12 Euro für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt, erhalten auch Rentner den Mindestlohn. Selbstverständlich kann der Lohn für den Minijob darüber liegen. In diesem Fall würden Sie weniger Stunden arbeiten, um nicht über 520 Euro pro Monat zu kommen.

Ab Januar 2024 steigt der Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto die Stunde.

9. Welche Minijobs gibt es für Rentnerinnen und Rentner?

Die Auswahl an kleinen Jobs für Rentner ist so vielfältig wie die Interessen und Fähigkeiten der Menschen im Ruhestand. Bei der Auswahl eines Minijobs sollten Seniorinnen und Senioren ihre persönlichen Vorlieben und gesundheitlichen Aspekte berücksichtigen.

Beispiele von Minijobs für den Ruhestand:

  • Leichte Tätigkeiten im Einzelhandel, zum Beispiel als Kassierer im Supermarkt oder als Verkäuferin in einem kleinen Laden
  • Gesundheits- und Sozialwesen, zum Beispiel Pflegeassistenz oder Alltagsbegleiterin
  • Servicedienstleistungen, zum Beispiel Hausmeister, Reinigungskraft, Fahrer oder Servicekraft in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen
  • Haus- und Gartenarbeiten, zum Beispiel Haushaltshilfe oder Gärtner
  • Online- und Home Office-Jobs, zum Beispiel Texterin oder Buchhalter
  • Bildung, zum Beispiel Nachhilfelehrer
  • Kulturelle Veranstaltungen und Museen, zum Beispiel Museumsaufsicht oder Führungen

10. Wie finden Senioren Minijobs?

Egal für welche Generation – die Jobsuche findet heutzutage hauptsächlich digital statt. Und so ist es auch für ältere Menschen am effektivsten, im Internet nach einem Minijob zu suchen, der zu ihnen passt.

Natürlich spricht dennoch nichts dagegen, sich im Bekanntenkreis umzuhören oder einen Blick ans schwarze Brett im Supermarkt oder in die Lokalzeitung zu werfen.

Bevor Sie mit der Suche starten, ist es ratsam für sich einzugrenzen, was man sich von dem Nebenjob wünscht.

Checkliste mit hilfreichen Fragen für die Minijobsuche

  1. Möchte ich die Verdienstgrenze von 520 Euro voll ausschöpfen oder reicht mir auch weniger?
  2. Könnte ein Minijob Abzüge bei meiner Rente verursachen?
  3. Welche Branchen kommen für mich infrage?
  4. Welche meiner Kenntnisse, Interessen und Eigenschaften möchte ich einbringen?
  5. Möchte ich mich eher körperlich betätigen oder bevorzuge ich eine sitzende Tätigkeit?
  6. Möchte ich fest an bestimmten Wochentagen arbeiten oder von Woche zu Woche flexibel?
  7. Wie weit möchte ich zur Arbeit fahren und welche Verkehrsmittel möchte ich nutzen?
  8. Möchte ich neue Kolleginnen und Kollegen kennenlernen oder will ich lieber allein bzw. von zu Hause aus arbeiten?
  9. Habe ich gesundheitliche Einschränkungen?

So hilft silvertalent Seniorinnen und Senioren bei der Jobsuche

Wenn Sie diese Fragen für sich beantwortet haben, kann es losgehen. Im Internet gibt es verschiedenste Jobportale, die Minijobs anbieten. Allerdings sprechen viele dieser Jobangebote nicht unbedingt Senioren an. Da jüngere Bewerber leider oft bevorzugt werden, kann es zusätzlich frustrierend sein, viele Absagen zu bekommen. 

Vielleicht liegt Ihre letzte Bewerbung schon lange Zeit zurück und die neuen Bewerbungsprozesse erscheinen Ihnen kompliziert und aufwendig. Zudem kann die große Anzahl an Seiten und Angeboten schnell überfordern. 

Aus all diesen Gründen hat sich unsere Jobplattform silvertalent auf die Vermittlung von Rentnern und älteren Menschen spezialisiert. Die Arbeitgeber, mit denen wir zusammenarbeiten, suchen speziell nach Menschen Ihrer Altersgruppe. Sie müssen also keine Angst vor dem Wettbewerb mit Jüngeren haben.

Wir helfen Ihnen, Jobs zu finden, die zu Ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten passen. Dabei entscheiden Sie allein, wo und wie viel Sie arbeiten möchten. Das Beste: Die Unternehmen melden sich bei Ihnen und Sie müssen keine Bewerbungsunterlagen einreichen. Melden Sie sich einfach kostenlos auf unserer Plattform an.

Minijobs bieten älteren Menschen eine Reihe von Vorteilen, die über die rein finanzielle Komponente hinausgehen. Die Möglichkeit, sozial aktiv zu bleiben, die Flexibilität in der Arbeitsgestaltung und die Chance zur persönlichen Weiterentwicklung machen Nebenjobs zu einer attraktiven Option für Rentnerinnen und Rentner, die ihren Ruhestand aktiv und erfüllend gestalten möchten.

Friederike Bloch

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