Flexirente – wie sie funktioniert und welche Vorteile sie hat

21.2.2019

Sind Sie kurz vor dem Rentenalter und würden gerne noch weiterarbeiten? Vielleicht streben Sie aber auch eine Frührente an. Oder sind Sie bereits in Rente und möchten nebenher etwas Geld verdienen? Dann sollten Sie unbedingt wissen, was es mit der sogenannten Flexirente auf sich hat. Denn dieser Begriff steht für eine Reihe rechtlicher Regelungen, die es ermöglichen, Rente und Job miteinander zu kombinieren.

Wir erklären Ihnen genau, was Flexirente bedeutet, wie sie funktioniert und welche Vorteile sich daraus für Sie ergeben. Erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:

  1. Was bedeutet Flexirente?
  2. Warum ist sie sinnvoll?
  3. Wer darf die Flexirente nutzen?
  4. Welche Möglichkeiten bietet die Flexirente?
  5. Muss der Arbeitgeber zustimmen?
  6. Wie berechnet man die Flexirente?
  7. Welche Steuervorteile kann die Flexirente haben?
  8. Wie unterstützt unsere Jobplattform silvertalent Flexirenter?

Definition: Was bedeutet Flexirente?

Die Flexirente ist kein eigenes Rentenmodell. Der Begriff steht für eine Reihe rechtlicher Änderungen an gesetzlichen Rente. Die Änderungen wurden 2017 mit dem "Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben" oder kurz “Flexirentengesetz” eingeführt.

Das Gesetz zielt darauf ab, durch die Einführung einer stufenlosen Teilrente für Frührentner und -rentnerinnen den Renteneintritt flexibler zu gestalten und Anreize für das Arbeiten während der Rentenzeit zu schaffen.

Die wichtigsten Regelungen des Flexirentengesetzes sind:

  • Flexiblere Gestaltung der Teilrente
  • Freiwillige Beitragszahlungen zur Rentenversicherung um spätere Rente zu erhöhen
  • Anhebung bzw. Aufhebung der Hinzuverdienstgrenzen
  • Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen sind früher möglich
  • Zuschläge bei späterem Eintritt in den Ruhestand

Weiter unten erklären wir Ihnen, wie genau sich diese Änderungen für Sie lohnen können.

Viele Ältere wollen weiter arbeiten

Von der Flexirente profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. In Deutschland sind Fachkräfte in vielen Branchen knapp. Gleichzeitig möchten immer mehr Menschen länger arbeiten. Der demografische Wandel sowie die neuen Bedürfnisse der älteren Bevölkerungsgruppe erfordern neue Renten- und Arbeitsmodelle.

Die Verlängerung der Erwerbstätigkeit kann verschiedene Gründe haben, darunter das Bedürfnis nach Aktivität, der Wunsch, Erfahrungen weiterzugeben, die Verbundenheit mit Kolleginnen und Kollegen oder die finanzielle Motivation.

Laut der Bundesagentur für Arbeit haben allein am 30. Juni 2022 rund 317.000 Personen den Rentenbeginn verschoben. Fast eine Millionen Rentnerinnen und Rentner haben einen Minijob.

Alles, was Sie zum Thema Minijob für Rentner wissen müssen, erklären wir hier.

WinWin für alle

Die Flexirente eröffnet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Rente aufzubessern, während Arbeitgeber von der Erfahrung und dem Fachwissen verdienter Mitarbeitender profitieren.

Viele Unternehmen erkennen dies inzwischen und beschäftigen bewusst ältere Mitarbeitende. Insgesamt trägt die Flexirente somit nicht nur zur individuellen Altersvorsorge bei, sondern auch zur Stärkung der Arbeitskraft und zur Bewältigung der Herausforderungen des Fachkräftemangels in der Gesellschaft.

Voraussetzungen: Wer bekommt die Flexirente?

Die vorgezogene Altersregelrente oder Flexirente wird umgangssprachlich als Frührente bezeichnet. Sie können die Frührente beantragen, wenn Sie 35 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rente eingezahlt haben.

Die Flexirente können Sie ab dem 63. Lebensjahr, frühestens vier Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze von aktuell 67 Jahren beziehen. Bestimmte Zeiten, in denen Sie nicht in die Rente eingezahlt haben, zum Beispiel Ausbildungen oder Kindererziehungszeiten, zählen zu diesen 35 Jahren dazu.

Wenn Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Frührente gehen, müssen Sie einen Rentenabschlag von 0,3 bis maximal 14,4 Prozent auf alle späteren monatlichen Rentenzahlungen akzeptieren. Pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme bekommen Sie 0,3 Prozentpunkte Abzug, das heißt pro Jahr 3,6 Prozentpunkte.

Ohne Abschläge kann man in Frührente gehen, wenn man auf mindestens 45 Versicherungsjahre kommt. Dabei ist allerdings zu beachten: Mit 63 geht dies noch nicht, sondern frühestens zwei Jahre vor dem regulären Rentenbeginn.

Wichtig: Trotz der Abschlagsfreiheit ist die „Rente für besonders langjährige Versicherte“ niedriger als die Regelaltersrente. Der Grund: die Ansprüche werden zwar abschlagsfrei ausbezahlt, sie sind aber geringer, weil ja zwei Einzahlungsjahre fehlen. Das kompensiert die Rentenkasse nicht.

Bild: Unsplash/Mathieu Stern


Gut zu wissen: Gehen Sie mit einer Teilrente von mindestens 10 Prozent vorzeitig in den Ruhestand und arbeiten bis zur Regelaltersgrenze, werden die Abschläge nur auf die Teilrente veranschlagt.

Reduzieren Sie beispielsweise Ihre Arbeitszeit und beantragen eine Teilrente von 20 Prozent, um Ihre Finanzen aufzustocken, erhalten Sie die restlichen 80 Prozent bei Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Abschläge.

Altersteilzeit

Eine weitere Möglichkeit, früher in Rente zu gehen, ist die Altersteilzeit. Diese wird in Kooperation mit den Arbeitgebern ermöglicht. Dabei wird die verbleibende Arbeitszeit bis zur Rente halbiert. Der Arbeitgeber stockt je nach Vereinbarung das reduzierte Gehalt auf und zahlt zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge.

Um in Altersteilzeit zu gehen, muss der Arbeitnehmer älter als 55 Jahre sein, innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung über eine Reduzierung der Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit schließen. Diese Vereinbarung muss zumindest die Zeit umfassen, bis eine Rente wegen Alters beansprucht werden kann.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. Diese kann nur freiwillig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. Darüber hinaus finden sich Regelungen zur Altersteilzeit in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.

Es gibt zwei verschiedene Modelle der Altersteilzeit. Das Gleichverteilungsmodell und das Blockmodell.

Beim Gleichverteilungsmodell wird die Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert und über die gesamte Dauer der Altersteilzeit verteilt. Wie die verbleibende Arbeitszeit abgearbeitet wird, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam entscheiden. So ist neben der klassischen Halbtagsbeschäftigung zum Beispiel auch ein projektgebundener Einsatz möglich.

Im Blockmodell wird zwischen Arbeitsphase und Freistellungsphase unterschieden. In der Arbeitsphase wird in Vollzeit gearbeitet, der oder die Beschäftigte erhält jedoch bereits das reduzierte Gehalt. In der Freistellungsphase ist der Beschäftigte freigestellt, bezieht jedoch weiterhin sein angepasstes Gehalt.


Vorruhestand

Der Vorruhestand kommt ebenfalls infrage, wenn Sie vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze aufhören möchten. Wenn Unternehmen Jobs abbauen, werden älteren Mitarbeitenden in vielen Fällen Vorruhestandsregelungen angeboten. Sie bekommen dann ein reduziertes Gehalt bis zum Altersrenteneintritt, ohne arbeiten zu müssen.

Aufbau Wertguthaben

Letztlich besteht auch die Möglichkeit ein Wertguthaben an Arbeitszeit aufzubauen, das dann benutzt wird, um früher aus dem Job auszuscheiden.

Zum Beispiel können Sie 5 Jahre in Vollzeit arbeiten und nur 80 Prozent des Gehalts ausgezahlt bekommen, während die verbleibenden 20 Prozent in das Wertguthaben eingezahlt werden.

Nach den 5 Jahren können Sie bei gleichen Bezügen ein Jahr früher aus dem Job ausscheiden. Diese Form des flexibleren Ruhestandes ist nur in Kooperation mit dem Arbeitgeber möglich und muss früh geplant werden, da es Zeit benötigt das Wertguthaben anzusparen.

Gut zu wissen: Die Altersteilzeit, der Vorruhestand oder das aufgebaute Wertguthaben können auch mit der Frührente kombiniert werden, um vor dem frühesten Frührentenalter von 63 Jahren in Rente zu gehen.

Rente und Arbeit: Diese Möglichkeiten bietet die Flexirente

Aus den neuen Regelungen durch das Flexirentengesetz resultieren für Sie verschiedene Möglichkeiten, Rentenzahlungen und Arbeit zu kombinieren oder andere finanzielle Vorteile zu erzielen.

Möglichkeit 1: Als Frührentner unbegrenzt hinzuverdienen

Ursprünglich legte das Flexirentengesetz die Hinzuverdienstgrenzen für die vorgezogene Altersrente (Frührente) lediglich neu fest. Bis 2021 lag sie bei 6.300 Euro brutto pro Kalenderjahr (525 Euro im Monat).

Als Teil der Maßnahme aus den Sozialschutz-Paketen im Rahmen der Covid-Pandemie war sie in den Jahren 2021 und 2022 bereits deutlich auf gut 46.000 Euro erhöht worden.

Die gute Nachricht: Am 1. Januar 2023 wurde diese Hinzuverdienstgrenze mit dem "8. SGB IV-ÄndG" (Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze) aufgehoben. Nun können Sie auch als Frührentner oder -rentnerin mit einem Nebenjob unbegrenzt verdienen.

Eine weitere Anpassung vom 1. Januar 2023 betrifft die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten. Diese wurden auf 17.820 Euro bei voller Erwerbsminderungsrente und auf 35.650 Euro bei Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung angehoben.

Gut zu wissen: Beziehen Sie die Regelaltersrente, dürfen Sie unbeschränkt hinzuverdienen, ohne dass der Hinzuverdienst zur Minderung oder gar zum Wegfall der Rente führt.

Frau mit Brille überlegt
Bild: Unsplash/Paola Aguilar


Möglichkeit 2: Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen

Wie oben beschrieben, gilt: Wenn Sie früher in Rente gehen möchten, müssen Sie Abschläge auf Ihre spätere Rente hinnehmen. Diese betragen für jeden Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze 0,3 bis maximal 14,4 Prozent.

Ein Beispiel: Ihre Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren. Gehen Sie mit 65 in Frührente, erhalten Sie monatlich 7 Prozent weniger Rente.

Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Abschläge durch freiwillige Beitragszahlungen ganz oder teilweise auszugleichen. So können Sie ihre Rente wieder erhöhen.

Durch das Flexirentengesetz haben Sie die Möglichkeit, bereits ab dem 50. Lebensjahr Rentenabschläge durch Sonderzahlungen auszugleichen. Früher war dies erst mit 55 Jahren gestattet. 

Diese freiwilligen Beitragszahlungen, auch bekannt als „Einmalzahlungen“ oder „Rentenpunkte kaufen“, dürfen maximal zweimal pro Jahr getätigt werden. Die verlängerte Zeitspanne eröffnet somit die Chance für mehr Einzahlungen. Zusätzlich könnten gestaffelte Sonderzahlungen steuerliche Vorteile für Sie bedeuten.

Möglichkeit 3:  Später in Rente gehen und von Zuschlägen profitieren

Für vor dem 1. Januar 1947 geborene Versicherte stellt die Vollendung des 65. Lebensjahres die Regelaltersgrenze dar. Bei Versicherten der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 liegt die Grenze zwischen 65 und 67 Jahren. Versicherte der Geburtsjahrgänge 1964 und jünger erreichen die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze kann die Altersrente ohne Abschläge bezogen werden.

Für jeden Monat, den Sie über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, erhalten Sie einen Zuschlag in Höhe von 0,5 Prozent. Arbeiten Sie beispielsweise ein Jahr länger, erhalten Sie einen Rentenzuschlag von sechs Prozent auf Ihre monatliche Altersrente.

Durch die freiwillige Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen erhöhen Sie dank des Flexirentengesetzes Ihre Rente zusätzlich. Auch Ihr Arbeitgeber zahlt weiter Rentenversicherungsbeiträge für Sie.

Beachten Sie: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, um die Bedingungen einer möglichen Weiterbeschäftigung zu klären.

Darf der Arbeitgeber die Flexirente verbieten?

Sie benötigen grundsätzlich keine Zustimmung ihres Arbeitgebers, um das Flexirentengesetz zu nutzen. Sie können beispielsweise Frührente beziehen und trotzdem weiter arbeiten. Ihr Arbeitgeber kann dies nicht ablehnen und Sie deshalb auch nicht kündigen.

Wenn Sie allerdings die Frührente mit der Reduzierung Ihrer Arbeitszeit kombinieren wollen, müssen Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber absprechen.

Beachten Sie außerdem, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden untersagen können, nach Erreichen des regulären Renteneintrittsalters weiterzuarbeiten, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt ist. In einem solchen Fall ist eine Kündigung rechtens. Falls der Arbeitgeber trotz bestehender Vertragsvereinbarung zustimmt, können beide Seiten gemeinsam ein neues Datum für das Ende der Beschäftigung festlegen.


Wie berechnet man die Höhe der Flexirente?

Wie viel Sie mit Ihrem jeweils gewählten Renten- bzw. Arbeitsmodell dazuverdienen oder wie viel mehr Rente Sie dadurch erhalten, ist höchst individuell.

Einige Informationen liefert der Flexirentenrechner der Deutschen Rentenversicherung. Er ermittelt nach Eingabe der "Wunsch-Altersteilrente" in Prozent, was monatlich hinzuverdient werden darf. Der dazugehörige Hinzuverdienstrechner ermittelt nach Vorgabe des erwarteten jährlichen Hinzuverdienstes darüber hinaus die zustehende monatliche Versichertenrente.

Hier finden Sie den Flexirentenrechner.


Ratsam ist es auch, den kostenlosen Beratungsservice der Deutschen Rentenversicherung zu nutzen.

Flexirente kann sich steuerlich lohnen

Aus der Flexirente können sich Steuervorteile ergeben. Denn je früher Sie in Rente gehen, desto niedriger ist der Anteil, den Sie versteuern müssen. Das liegt am “Alterseinkünftegesetz”, das 2005 eingeführt wurde. Es besagt, dass der zu versteuernde Anteil der Rente jährlich steigt. So lag dieser 2022 bei 82 Prozent und 2023 schon bei 83 Prozent. Im Jahr 2040 wird er 100 Prozent betragen.

Wir machen es Rentnern einfach, zu arbeiten

Die Flexirente eröffnet neue Chancen, den Übergang zwischen normalem Erwerbsleben und der Rentenphase zu gestalten. Wir unterstützen Sie dabei, indem wir Ihnen ermöglichen, neben der Rente zu arbeiten. 

Dabei entscheiden ganz allein Sie, wie viel, wo und wann Sie arbeiten möchten. Egal ob Minijob, Teilzeitstelle oder Vollzeitbeschäftigung – auf unserer Jobplattform silvertalent finden Sie den Job, der zu Ihnen passt.

Das Beste dabei: Unser Team ist auf ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spezialisiert. Bei uns fühlen Sie sich garantiert gut aufgehoben, denn wir arbeiten nur mit Unternehmen zusammen, die sich gezielt Senioren oder Seniorinnen wünschen. Hier werden Sie wertgeschätzt und müssen nicht in Konkurrenz mit jüngeren Arbeitnehmern treten. Auch den Bewerbungsaufwand sparen Sie sich bei silvertalent. Melden Sie sich einfach kostenlos auf unserer Plattform an.

Egal, ob Sie früher in den Ruhestand oder länger arbeiten möchten – die Flexirente bietet älteren Menschen verschiedenste Möglichkeiten, ihr Berufsleben individuell zu gestalten. Nicht nur Sie selbst, sondern auch die Gesellschaft profitiert von diesem flexiblen Weg, dem demografischen Wandel Sorge zu tragen.

Friederike Bloch

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