Steigende Renten, neue Hinzuverdienstgrenze: Das ändert sich 2024 für Rentnerinnen und Rentner

18.12.2023

Wir verraten Ihnen, was sich 2024 bei der Rente ändert, wie viel Sie als Rentnerin oder Rentner im nächsten Jahr dazuverdienen dürfen und welche Neuregelungen Sie sonst noch erwarten.

Der Jahreswechsel bringt meist gesetzliche Änderungen mit sich, die unseren Alltag oder unseren Kontostand beeinflussen. Viele wirken sich positiv auf unser Leben aus, manche erfordern allerdings auch unser Handeln. Rentnerinnen und Rentner sind davon nicht ausgenommen. Welche Neuerungen für Sie besonders relevant sind, erfahren Sie jetzt.

Höherer Mindestlohn ab 2024

Seit Oktober 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12 Euro pro Stunde. Das ändert sich 2024. Im nächsten Jahr wird der Mindestlohn auf Empfehlung der Unabhängigen Mindestlohnkommission angehoben und damit an die Entwicklung der Tariflöhne angepasst. Ab dem 1. Januar steigt er um 41 Cent auf 12,41 Euro. Bis 2025 soll es eine weitere Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro geben.

Mehr Geld für Minijobber

Aufgrund der Mindestlohnerhöhung, wird es 2024 auch eine höhere Verdienstgrenze für Minijobber geben. Wenn Sie als Rentnerin oder Rentner einem Minijob nachgehen, dürfen Sie im nächsten Jahr 538 statt 520 Euro pro Monat steuerfrei dazuverdienen. Das entspricht einer Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro. Im Jahr 2025 steigt die Verdienstgrenze für Minijobs auf 556 Euro im Monat.

Was Sie sonst noch zum Theme Minijob im Alter wissen sollten, erfahren Sie hier.

Zuschlag beim Bürgergeld

Empfänger und Empfängerinnen von Bürgergeld erhalten ab Januar 2024 mehr Geld. Für Single-Haushalte erhöht sich der Satz um 12 Prozent auf 563 Euro pro Monat. Auch für Kinder gibt es mehr Bürgergeld.

Bedeutende Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente 2024

Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten, können Sie sich ab Sommer 2024 über einen höheren Kontostand freuen. 7,5 Prozent mehr Geld erhalten Sie, wenn Sie zwischen 2001 und 2014 erstmalig Erwerbsminderungsrente bezogen haben.

Für den Zeitraum Juli 2014 bis Dezember 2018 gilt eine Erhöhung um 4,5 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung wird den Zuschlag, der rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner betrifft, automatisch auszahlen.

Höhere Hinzuverdienstgrenzen: Erwerbsminderungsrentner dürfen 2024 mehr verdienen

Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner dürfen bald mehr hinzuverdienen, ohne dass sie eine Rentenkürzung befürchten müssen.

Bereits 2023 gab es weitreichende Änderungen bei den Hinzuverdienstgrenzen. Es wurde beschlossen, dass sie für Altersrentnerinnen und -rentner komplett wegfallen. Dies bedeutet, dass Altersrentner nicht erst die Regelaltersgrenze erreichen müssen, um ohne Rentenkürzungen dazuzuverdienen. Das gilt natürlich auch in Zukunft.

Für Bezieher von Erwerbsminderungsrente steigt der anrechnungsfreie Jahresverdienst dynamisch. Im Jahr 2024 können Sie bei voller Erwerbsminderungsrente bis zu 18.558,75 Euro hinzuverdienen. Für 2023 beträgt die Grenze 17.823,75 Euro. Erst wenn Sie diese Grenze überschreiten, wird die Rente gekürzt.

Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente gelten auch 2024 Hinzuverdienstgrenzen, die je nach Höhe des ehemaligen Einkommens individuell errechnet werden. Es gibt jedoch eine Mindestgrenze, die im nächsten Jahr 37.117,50 Euro betragen wird. So viel dürfen Rentnerinnen und Rentner bei teilweiser Erwerbsminderungsrente also mindestens verdienen.

Wichtig ist, dass die Tätigkeit, die Sie neben Ihrer Erwerbsminderungsrente ausüben, den zeitlichen Umfang des sogenannten Restleistungsvermögens nicht überschreitet. Andernfalls könnte der Rentenversicherungsträger Ihren Rentenanspruch überprüfen.

Bei voller Erwerbsminderungsrente dürfen Sie beispielsweise maximal drei Stunden täglich arbeiten, bei teilweiser Erwerbsminderung maximal sechs Stunden. Würde beispielsweise die Tätigkeit, die Sie neben der vollen Erwerbsminderungsrente ausüben, über 3 Stunden täglich dauern, würden Sie Ihren Rentenanspruch gefährden.Sie möchten neben der Rente arbeiten? Silvertalent bietet Ihnen individuelle Möglichkeiten, die zu Ihren Wünschen passen – egal ob Minijob, Teilzeit- oder Vollzeitstelle. Registrieren Sie sich ganz einfach hier und erhalten Sie das perfekte Jobangebot.

Bild: Unsplash/TheStandingDesk

Einheitliche Rentenerhöhung 2024: Damit können Rentnerinnen und Rentner rechnen

Laut offiziellen Prognosen könnten die Renten im neuen Jahr um 3,5 Prozent steigen. Sie werden zum 1. Juli 2024 angehoben und an die Lohnentwicklung in Deutschland angepasst. Die endgültige Höhe der Anpassung wird aber erst im Frühjahr feststehen.

In diesem Sommer stiegen die Renten im Osten um 5,86 Prozent und im Westen um 4,39 Prozent. Neu im nächsten Jahr wird sein, dass die Erhöhung bundeseinheitlich vorgenommen wird.

Grundfreibetrag steigt

In Deutschland unterliegt die Rente grundsätzlich der Einkommensteuer. Eine Rentenerhöhung kann dazu führen, dass Ihre Rente steuerpflichtig wird. Das kann sich auf Ihre steuerliche Situation auswirken. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:

Steuersatz und Freibeträge: Der zu zahlende Steuersatz hängt von Ihrer Rente bzw. Ihrem Gesamteinkommen durch Rente und eventuelle Nebeneinkünfte ab. Es gibt aber einen steuerlichen Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer fällig wird.

Falls Ihre Rente (gegebenenfalls zusammen mit anderen Einkünften) diesen Grundfreibetrag übersteigt, müssen Sie Einkommensteuer entrichten.

Im Jahr 2023 betrug der Grundfreibetrag 10.908 Euro. Bis zu dieser Summe ist das Einkommen, also auch die Rente, einer alleinstehenden Person steuerfrei. Verheiratete dürfen gemeinsam auf eine Summe von 23.208 Euro kommen.

2024 soll der Grundfreibetrag auf 11.604 Euro steigen. Laut Medienberichten könnte es im Laufe des nächsten Jahres sogar noch eine weitere Erhöhung geben.

Zusätzlich gibt es noch den Rentenfreibetrag. Er gibt an, wie viel der Rente Sie besteuern müssen. Er wird jährlich reduziert und hängt dementsprechend davon ab, wann Sie in Rente gehen bzw. gegangen sind.

Sind Sie beispielsweise 2020 in Rente gegangen, beträgt Ihr Rentenfreibetrag 20 Prozent. Das heißt, 80 Prozent der Rentenzahlung sind zu versteuern. Bei einem Renteneintritt im Jahr 2023 sind es schon 83 Prozent und für Neu-Rentner des Jahres 2024 wird der Rentenfreibetrag abermals um einen Prozentpunkt auf 16 Prozent reduziert. 2040 wird der Freibetrag somit 0 Prozent betragen und die Rente ist voll zu versteuern.

Steuererklärung: Wenn Ihre steuerpflichtigen Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen, sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dabei werden alle Einkünfte berücksichtigt, einschließlich Ihrer Rente und eventueller weiterer Einkünfte.

Ihr Vorteil dabei: Durch eine Steuererklärung können Sie sich oftmals Geld vom Staat zurückholen. Beispielsweise können Sie unter bestimmten Bedingungen Werbungskosten, Kosten für außergewöhnliche Belastungskosten oder Sonderausgaben geltend machen.

Wie genau das funktioniert, beschreibt unter anderem Finanztip verständlich.

Dort gibt es auch geprüfte Empfehlungen für benutzerfreundliche Hilfsprogramme wie Wiso Steuer, Taxfix oder Wundertax, mit denen Sie Ihre Steuererklärung ganz einfach und schnell erledigen können.

Betriebsrente: Höherer Freibetrag bei Krankenversicherungsbeiträgen

Für Betriebsrenten gibt es einen Freibetrag, auf den keine Krankenkassenbeiträge gezahlt werden müssen. Dieser betrug im Osten bisher 164,50 Euro und im Westen 169,75 Euro. Diese Grenze steigt zum 1. Januar 2024 auf 176,75 Euro (West) und 173,25 Euro (Ost). Nur auf den Anteil der Betriebsrente, der darüber hinausgeht, müssen Sie Beiträge zahlen.

Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn Sie in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind. Sind Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse, müssen Sie Krankenversicherungsbeiträge auf die volle Betriebsrente zahlen.

Höhere Abzüge bei der Sozialversicherung

Von der Rente werden Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Im Sommer 2023 wurde bereits der Beitrag für die Pflegeversicherung auf 3,4 Prozent und für Kinderlose auf 4 Prozent angehoben.

Einige gesetzliche Krankenkassen fordern 2024 einen höheren Zusatzbeitrag. Laut dem Schätzerkreis des Bundesamts für soziale Sicherung erhöht sich der durchschnittliche (aber nicht bindende) Zusatzbeitrag von 1,6 Prozent auf 1,7 Prozent.

Kündigt Ihre Krankenkasse eine Beitragserhöhung an, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, von dem Sie mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten Gebrauch machen können. Dazu wählen Sie einfach eine neue Krankenkasse, die sich für Sie um den Wechsel kümmert.

Um die für Sie beste Krankenkasse zu finden, können Sie unter anderem diese Vergleichsportale und Plattformen nutzen:

Neuerungen im Gesundheitswesen

Im Gesundheitsbereich tritt ab 2024 die Neuregelung zum E-Rezept in Kraft. Diese besagt, dass Ärztinnen und Ärzte für verschreibungspflichtige Medikamente ein digitales Rezept ausstellen müssen. Versicherte können es per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte einlösen.

Weiterhin soll es ab Mai 2024 einen digitalen Krankenhaus-Atlas geben. Dieser enthält transparente Informationen über die Personalausstattung, Fallzahlen und Fachgebiete der Krankenhäuser und soll im Laufe des Jahres um weitere Details erweitert werden. So sollen Patientinnen und Patienten bei der Wahl einer Klinik unterstützt werden. Der Krankenhaus-Atlas ist Teil des Krankenhaustransparenz-Gesetzes.

Bild: Unsplash/Teuku Fadhil

Mehr Geld für Pflege

2024 erhöhen sich das Pflegegeld und das Budget für Pflegesachleistungen für Pflegebedürftige um jeweils fünf Prozent. Weitere 4,5 Prozent Anhebung sind bis 2025 geplant. Auch die Zuschüsse der Pflegekassen zu den Pflegekosten bei der stationären Unterbringung im Heim erhöhen sich. Sie betragen 2024 je nach Aufenthaltsdauer zwischen 15 und 75 Prozent. 2023 betrug der Zuschlag nur zwischen 5 und 70 Prozent.

Pflegen Sie einen Angehörigen, können Sie in Zukunft nicht nur einmal pro Pflegefall, sondern jedes Jahr aufs Neue Pflegeunterstützungsgeld beantragen.

Ab dem 1. Januar 2024 haben Pflegebedürftige das Recht, von ihrer Pflegekasse Informationen zu den Leistungen und Kosten der vergangenen 18 Monate anzufordern. Diese Übersicht ist alle sechs Monate verfügbar. Zudem können sie Einblick in die Abrechnungen ihrer Leistungserbringer bei der Pflegekasse nehmen und Kopien der eingereichten Abrechnungsunterlagen anfordern.

Das ändert sich 2024 im Supermarkt

Ab Januar fallen auch Milchprodukte unter das Pfandsystem. Werden sie in Einwegflaschen verkauft, müssen Sie 25 Cent Pfand zahlen. Eine weitere neue EU-Verordnung für mehr Nachhaltigkeit sorgt im nächsten Jahr dafür, dass die sogenannten Tethered Caps zur Pflicht werden. Das heißt, alle Einwegflaschen haben dann Deckel, die mit der Flasche verbunden sind. So sollen weniger von ihnen in die Natur gelangen.

Änderungen auch im Straßenverkehr


Ab dem 7. Juli 2024 wird bei Autos, die neu zugelassen werden, die sogenannte Blackbox Pflicht. Diese zeichnet Daten auf, mit denen sich Unfälle besser rekonstruieren lassen.

Auch bei der Umweltprämie für E-Autos gibt es eine Neuerung. Ab Januar beträgt sie für Privatkäufer nur noch 3.000 statt 4.500 Euro. 

Benzin und Diesel könnten nochmals teurer werden, da die CO2-Steuer von 30 auf 45 Euro pro Tonne CO2 steigt.

Diskutiert wird außerdem der Vorschlag der EU, Personen ab 60 Jahren regelmäßig auf ihre Fahrtüchtigkeit zu prüfen. Ob diese Regel 2024 eingeführt wird, ist aber noch offen.

Das neue Jahr bringt für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland bedeutende Veränderungen mit sich. Sich darüber auf dem Laufenden zu halten, hilft die eigene finanzielle Situation gut einzuschätzen und entsprechend zu reagieren. Mit dem Gefühl, gut vorbereitet zu sein, können Sie den Jahreswechsel entspannt genießen.

So einfach arbeiten Rentner heute
Wir finden Jobs für Rentner, Pensionäre und besonders erfahrene Fachkräfte, die genau zu Ihren Wünschen und Möglichkeiten passen.
Ich Möchte arbeiten
Ihre Privatsphäre ist uns wichtig
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir auf unserer Website verschiedene Technologien. Dazu gehören Datenverarbeitungen, die für die Bereitstellung und Funktionalität der Webseite technisch notwendig sind, sowie Technologien für komfortablere Website-Einstellungen, zur Erstellung von Statistiken und für unsere Marketingbemühungen. Zu Datenschutzerklärung Impressum
Datenschutz- und Cookieeinstellungen